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Was entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen?
Die Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Der Jahresurlaub beträgt bei einer 6 Tage Woche 24 Tage.
Nicht genommener Urlaub darf prinzipiell nicht abgegolten werden.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nicht der Gewerkschaft beizutreten.