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Er kann seinen erworbenen Urlaub nicht nehmen, da er die Wartezeit von 6 Monaten nicht erfüllt hat.
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Er kann seinen erworbenen Urlaub nicht nehmen, dieser kann nur ausgezahlt werden.
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Dessen Urlaub verfällt komplett.
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Es wird ihm, soweit der betriebliche Ablauf dies zulässt, sein insgesamt erworbener Urlaubsanspruch gewährt.
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Er erhält, falls der Urlaub nicht gewährt werden kann, eine Urlaubsabgeltung für den nicht genommenen Urlaub.
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