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Arbeitsschutz für Jugendliche
In Ihrem Ausbildungsbetrieb sind auch Jugendliche beschäftigt.
Welche Vorschriften zu Unfall- und Gesundheitsgefahren gelten für Jugendliche? (Es treffen 2 Antworten zu.)
Jugendliche dürfen sich nicht in unfallgefährdeten Bereichen aufhalten.
Jugendliche müssen vor Beginn der Beschäftigung über Unfallgefahren unterwiesen werden.
Der Arbeitgeber muss für Jugendliche die Gefahrenunterweisungen mindestens halbjährlich wiederholen.
Der Arbeitgeber muss für Jugendliche besondere Schutzausrüstungen gegen Unfallgefahren bereitstellen.