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Brezellauge als Gefahrstoff
Bei der Herstellung von Laugengebäcken arbeiten Sie mit Brezellauge.
Welche Sicherheitsregeln müssen Sie beim Umgang mit Brezellauge beachten? (Es treffen 2 Antworten zu.)
Ich darf die Lauge zum Verarbeiten nicht verdünnen.
Ich darf die Lauge nicht in Gefäßen aufbewahren, die für Lebensmittel üblich sind.
Ich muss bei der Arbeit mit Lauge die Haut und die Augen schützen.
Ich muss bei Verätzungen mit Lauge die verletzten Stellen mit Essigsäure behandeln.