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Aufgaben der Unfallversicherung
Die betriebliche Unfallversicherung hat bestimmte Aufgaben.
Welche drei Aussagen kennzeichnen gesetzliche Aufgaben der betrieblichen Unfallversicherung?
Sie soll Arbeits- und Unfallgefahren durch Richtlinien vorbeugen.
Sie soll Arbeitsplätze durch geeignete Vorrichtungen unfallsicher einrichten.
Sie soll ärztliche Hilfe nach Arbeitsunfällen bezahlen.
Sie soll Leistungen bei selbstverschuldeten Unfällen ausschließen.
Sie soll Versicherte auch gegen Unfallfolgen im Privatbereich absichern.
Sie soll Renten bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als Folge versicherter Tätigkeiten zahlen.