Arbeitsschutzgesetz, Regelungen
1. Der Arbeitgeber muss Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen
2. Eine Gefährdung der Gesundheit muss vermieden werden
3. Besonders schutzbedürftige Personen sind zu berücksichtigen
4. Beschäftigte dürfen sich arbeitsmedizinisch untersuchen lassen
5. Der Arbeitgeber muss Sicherheitsunterweisungen durchführen
6. Die Arbeitnehmer müssen über Gefährdungen informiert werden