WILLKOMMEN
MEIN ACCOUNT
ZUR KASSE
SUPPORT-HOTLINE: +49-611-447-544-22
Die nachfolgenden Regelungen sollen in den Berufsausbildungsvertrag übernommen werden.
Prüfe, welche der Regelungen nichtig ist.
Der Azubi ist verpflichtet, nach der Berufsausbildung noch mindestens 1 Jahr im Betrieb weiterzuarbeiten.
Der Ausbildende händigt dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsordnung kosten los aus.
Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend in den Berufsschulferien erteilt und genommen werden.
Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat der Auszubildende Stillschweigen zu bewahren.