Situation:
Frau Müller ist 45 Jahre alt; seit 1 1/2 Jahren als kaufmännische Angestellte in der LogaFlex GmbH beschäftigt. Frau Müller ist in der Speditionsabteilung für die Abrechnung der Nachnahme-Beträge eingesetzten Frachtführern zuständig.
Bei einer routinemäßigen Überprüfung wird festgestellt, dass die Kassenabrechnungen der letzen Wochen nicht mit den auf das Bankkonto eingezahlten Beträgen übereinstimmen.
Bei einer Befragung durch den Abteilungsleiter am 15.11.20XX zeigt sich Frau Müller einsichtig und gesteht, dass sie wegen privater finanzieller Probleme die Kassenabrechnungen gefälscht hat. Der Abteilungsleiter informiert am 18.11.20XX die Geschäftsleitung.
Die Geschäftsleitung überlegt, Frau Müller zu kündigen. Wann muss die Geschäftsleitung Frau Müller spätestens die Kündigung aushändigen?