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Für welche Personengruppe gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Für Jugendliche bis 21 Jahre.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für alle Auszubildenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Für alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.
Unabhängig vom Alter für alle Auszubildenden und für jugendliche Beschäftigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres