WILLKOMMEN
MEIN ACCOUNT
ZUR KASSE
SUPPORT-HOTLINE: +49-611-447-544-22
Wie ist die Zwangsläufigkeit im Sinne des § 33 EStG definiert?
Zwangsläufig sind Aufwendungen, denen sich ein Steuerpflichtiger aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG