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Jugendliche müssen feststehende Ruhepausen einlegen. Diese müssen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 1/2 bis 6 Stunden und mindestens 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden betragen.
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Der Auszubildende hat ein Berichtsheft zu führen.
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Der Jugendliche hat über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
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Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
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Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen jugendliche Beschäftigte eine ununterbrochene Freizeit von 12 Stunden haben.
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Der jugendliche Auszubildende hat sich an die in der Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu halten.
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