Die Beteiligung an einer Personengesellschaft ist in der Steuerbilanz des Gesellschafters nach der sog. Spiegelbildmethode auszuweisen, d.h. das Beteiligungskonto macht spiegelbildlich die Bewegungen des Kapitals in der Steuerbilanz der Personengesellschaft mit (Entnahmen und Verlustanteile mindern das Beteiligungskonto, Einlagen und Gewinnanteile erhöhen das Beteiligungskonto). Zu beachten ist, dass auch steuerliche Sonder- und Ergänzungsbilanzen zur Steuerbilanz der Personengesellschaft gehören und deshalb die Kapitalkonten aus den Sonder- und Ergänzungsbilanzen in die Spiegelbildmethode einzubeziehen sind.