Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft:
Die Beteiligung ist zu bilanzieren als ein WG, das mit den AK bzw. dem niedrigeren Teilwert zu bewerten ist.
Beteiligung an einer Personengesellschaft:
Die Beteiligung ist wegen der besonderen Besteuerung nach der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, nach der nicht die Personengesellschaft, sondern der einzelne Mitunternehmer als Steuersubjekt besteuert wird, kein WG. Der BFH hat deshalb für die Erfassung der Beteiligung an einer Personengesellschaft in der Steuerbilanz die sog. Spiegelbildtheorie entwickelt (BFH vom 22.01.1981, BStBl II 1981, 427). Danach entspricht der Bilanzansatz der Beteiligung dem Wert des Kapitalkontos des Beteiligten in der Steuerbilanz der Personengesellschaft.