Rechnungsabgrenzungsposten dienen der Jahresabgrenzung von Aufwendungen und Erträgen.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten: Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten: Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Durch die Bilanzierung am Bilanzstichtag und Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens im Folgejahr werden die Aufwendungen und Erträge dem wirtschaftlich zutreffenden Geschäftsjahr zugeordnet.