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Buchführung und Bilanzsteuerrecht Learncard 3247891


Question

Wie wird das steuerliche BV eingeteilt?

Answer

Die Qualifikation erfolgt nach R 4.2 (1) EStR wie folgt:

  • Notwendiges BV: WG, die ausschließlich oder überwiegend sowie unmittelbar eigenbetrieblich genutzt werden.
  • Notwendiges Privatvermögen: WG, die ausschließlich oder zu mehr als 90% privat genutzt werden.
  • Gewillkürtes BV. Die Voraussetzungen für die Behandlung von WG als gewillkürtes BV sind: Es handelt sich um
  • WG, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind,
  • WG, die nicht überwiegend eigenbetrieblich genutzt werden,
  • WG, die nicht ausschließlich oder fast ausschließlich privat genutzt werden.
    Entscheidend für das Vorliegen von gewillkürtem BV ist außer diesen Voraussetzungen der Ausweis des WG in der Bilanz.
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