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Buchführung und Bilanzsteuerrecht Learncard 3247898


Question

Unternehmer D ist Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Der Wert des Grund und Bodens beträgt 150.000 €, der des Gebäudes 400.000 €. Das Gebäude wird wie folgt genutzt:

  • 150 qm für die eigene Gaststätte des D,
  • 150 qm durch Vermietung an den Weinlieferanten des D als Büroraum,
  • 150 qm durch Vermietung als Wohnungen und
  • 50 qm für eigene Wohnzwecke des D.


Wie und mit welchem Wert ist das Grundstück in der Steuerbilanz anzusetzen?

Answer


Unterschiedlich genutzte Grundstücksteile sind für die Bilanzierung in der Steuerbilanz als selbständige WG zu behandeln.
Der eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteil ist notwendiges BV.
Der an den Weinlieferanten vermietete Grundstücksteil kann als gewillkürtes BV behandelt werden.
Ob der durch Vermietung als Wohnungen genutzte Grundstücksteil auch als gewillkürtes BV behandelt werden kann, kommt auf den Einzelfall an (objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb).
Der für eigene Wohnzwecke genutzte Grundstücksteil ist als notwendiges Privatvermögen nicht bilanzierungsfähig.
Die Bilanzansätze für den eigenbetrieblichen, den zu gewerblichen Zwecken genutzten Teil und ggf. den zu Wohnzwecken genutzten Teil sind jeweils:











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