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Buchführung und Bilanzsteuerrecht Learncard 3247900


Question

Welche Bilanzierungsregeln gibt es für immaterielle Vermögensgegenstände/WG?

Answer

Folgende Finanzierungsregeln gibt es:


  • Grds. Bilanzierungsgebot: Immaterielle Vermögensgegenstände sind grds. zu aktivieren (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB). Das gilt sowohl für die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als auch für die des Umlaufvermögens. Das Bilanzierungsgebot gilt über die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz.
  • Bilanzierungsverbot: Das grds. Aktivierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Handelsrecht ist weggefallen. Stattdessen gilt nunmehr ein partielles Aktivierungswahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB.
    In der Steuerbilanz dürfen immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nicht aktiviert werden, wenn sie nicht entgeltlich erworben, sondern im Betrieb geschaffen wurden (sog. originäres immaterielles WG). Vgl. § 5 Abs. 2 EStG. Das Bilanzierungsverbot umfasst nicht die immateriellen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Letztere sind – in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz – auch zu bilanzieren, wenn sie nicht von einem Dritten erworben, sondern vom Unternehmen selbst hergestellt wurden.
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