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Buchführung und Bilanzsteuerrecht Learncard 3247902


Question

Welche Grundsätze gibt es für die Passivierung von Rückstellungen?

Answer

Für die Handelsbilanz:
Rückstellungen müssen gebildet werden (§§ 249 und 274 Abs. 1 HGB) für:

  • ungewisse Verbindlichkeiten,
  • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,
  • im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden,
  • im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
  • Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden,
  • latente Steuern (gilt nur für Kapitalgesellschaften).

Für andere als die bezeichneten Zwecke dürfen keine Rückstellungen gebildet werden (§ 249 Abs. 2 HGB).


Für die Steuerbilanz:
Mangels steuerrechtlicher Grundsatzvorschriften richtet sich die Bildung von Rückstellungen in der Steuerbilanz bei der Gewinnermittlung gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Wenn danach eine Rückstellung geboten ist, muss grds. auch in der Steuerbilanz eine Rückstellung ausgewiesen werden.
Besondere gesetzliche Vorschriften für Rückstellungen im Steuerrecht stehen in § 5 Abs. 2a, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a und Abs. 4b sowie in § 6a EStG.

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