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9. Wer ist beschränkt geschäftsfähig und was sind die Rechtsfolgen aus dem Abschluss von Verträgen mit beschränkt Geschäftsfähigen?
9. Beschränkt geschäftsfähig ist derjenige Minderjährige, der das 7. Lebensjahr vollendet hat (§ 106 BGB).
Es gilt der Grundsatz, dass Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftsfähiger unwirksam sind (§ 107 BGB).