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C. Lohnsteuer Learncard 1689554103


Question

Wann darf der Lohnsteuer-Jahresausgleich frühestens und wann spätestens durchgeführt werden?

 

Answer

Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich


  • frühestens bei der Lohnabrechnung für den letzten im Ausgleichsjahr endenden Lohnzahlungszeitraum (im Allgemeinen also Dezember) und
  • spätestens bei der Lohnabrechnung für den im Monat März des folgenden Jahres endenden Lohnzahlungszeitraum


durchführen (§ 42b Abs. 3 EStG).


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