I. Tatbestand
1. Tauglicher Täter
2. Scheck- oder Kreditkarte
3. Missbrauch der dem Täter durch Überlassung der Karte eingeräumten Möglichkeit, den
Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen
Def.: Missbrauch i.S.v. § 266b I ist das Ausnutzen des rechtlichen Könnens im Außenverhältnis unter Überschreitung des rechtlichen Dürfens im Innenverhältnis.
4. Vermögensschaden
5. Kausalität 3. – 4.
6. Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld