Beendeter Versuch Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat bereits alles zur Herbeiführung des Erfolges Notwendige getan hat.
Unbeendeter Versuch Ein Versuch ist unbeendet, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat noch nicht alles zur Herbeiführung des Erfolges Notwendige getan hat.