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Definiere das Qualifikationsmerkmal des § 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB.
Gefährliches Werkzeug ( Nr. 2 Alt. 2 ): Ein gefährliches Werkzeug ist jeder körperliche Gegenstand, der nach seiner konkreten Art der Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.