Der 4. Fall erfasst Verhaltensweisen, die nicht bereits unter § 263a I 1. - 3. Fall fallen, also insb. Einwirkungen auf ein Ausgabemedium (Outputmanipulation), auf die maschinentechnische Ausstattung des Computers (Hardwaremanipulation) oder den Datenverarbeitungsvorgang oder den Ablauf des Programms (Konsolmanipulation).