Grausam tötet, wer dem Opfer vorsätzlich und aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besonders starke Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt. Z.B.: Foltertod.
Ein Mord durch grausame Tötung kann auch als unechtes Unterlassungsdelikt begangen werden (z.B. verhungern und verdursten lassen).