Habgier: Rücksichtsloses Gewinnstreben um jeden Preis; auch um den Preis eines Menschenlebens.
Nach h.M. macht es aber keinen Unterschied, ob der Täter einen Vermögenszuwachs anstrebt oder einen Vermögensverlust verhindern will.
Welchen Wert der erstrebte Vorteil hat, spielt keine Rolle. Geld und Leben können nicht gegeneinander aufgerechnet werden, so dass die Herstellung von Wertrelationen ausscheidet. Nur dann, wenn der erstrebte Gegenstand gar keinen Vermögenswert besitzt, ist die Grenze des Anwendungsbereichs für das Mordmerkmal erreicht.
Die Tat kann durch Unterlassen begangen werden.