Hat der Besitzer kein eigenes Besitzrecht, so kann er sich evtl. auf ein abgeleitetes Besitzrecht, nämlich das eines Dritten, berufen. Ein abgeleitetes Besitzrecht liegt vor, wenn zwischen dem Eigentümer und einem Dritten ein Rechtsverhältnis besteht und der Besitzer von diesem Dritten sein Besitzrecht ableitet.