Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer durch den Tötungsakt selbst sexuelle Befriedigung erlangen will und im Zeitpunkt der Tötungshandlung vorherrschend von sexuellen Motiven geleitet wird. Des Weiteren verwirklicht das Mordmerkmal, wer sich an der Leiche sexuell vergehen will sowie derjenige, der bei einer Vergewaltigung den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt.