WILLKOMMEN
MEIN ACCOUNT
ZUR KASSE
SUPPORT-HOTLINE: +49-611-447-544-22
4. Nennen Sie die Voraussetzungen des objektiven Tatbestandes des Totschlages!
§ 212 setzt als Taterfolg die Tötung eines anderen Menschen sowie Kausalität zwischen Tötungshandlung und Tod des Opfers und die objektive Zurechnung voraus.