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Der Totschlag, § 212 Learncard 2600822


Question

7. Was erfordert der subjektive Tatbestand des § 212?

Answer

Der Täter muss vorsätzlich handeln, wobei Eventualvorsatz ausreicht. Der Täter muss den Tod des Opfers als Folge seines Handelns nach der herrschenden Einwilligungs- und Billigungs­theorie für möglich halten und ihn zugleich billigend in Kauf nehmen. Fehlt der Vorsatz, so kommt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung (§ 222) in Betracht.

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