- Prothesenträger (Hüft-TEP, Knie-TEP)
- Herzschrittmacher-Patienten (nicht alle Herzschrittmacher sind MRT-tauglich)
- Spiralenträgerinnen (Der Sitz der Spirale muss anschließend zumindest überprüft werden.)
- Cochlea-Implantat-Träger (Patienten mit künstlichem Hörorgan)
- Dialyse-Patienten und Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz dürfen ggf. kein Kontrastmittel erhalten (Kreatinin-Wert!)
- u.a.
Metallteile können stören!
Hinweis:
Moderne Herzschrittmacher sind heute bereits MRT-tauglich.
Oft muss das Gerät jedoch anschließend kontrolliert werden. Der Kardiologe und der Radiologe entscheiden!