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Einführung Learncard 147639957


Question

KK 12 - Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der Steuerbilanz //


Die Handelsbilanz wird nach §§ 242 ff. HGB aufgestellt. Was sind die Rechtsgrundlagen für die Erstellung der Steuerbilanz?

Answer

Die Steuerbilanz wird nach den Vorschriften der §§ 4–7k EStG sowie §§ 6–11d u. 60 (2) EStDV aufgestellt.


Nach
§ 5 (1) 1 EStG ist das Betriebsvermögen (BV) anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist. Dieser sich aus § 5 (1) 1 EStG ergebende sog. Grundsatz der Maßgeblichkeit bedeutet, dass den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB zunächst unmittelbare steuerrechtliche Wirkung zukommt. Von dem Maßgeblichkeitsgrundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, d.h. die Steuerbilanz kann oder muss von der Handelsbilanz abweichen.


BEACHTE:
R 4.1–7i EStR sowie die dazugehörigen EStH stellen keine "Rechtsgrundlagen" dar, da es sich hierbei nicht um Rechtsnormen, sondern um Verwaltungsvorschriften handelt. Richtlinien sind – wie BMF-Schreiben – Weisungen an die Finanzbehörden und deshalb nur für diese – nicht aber für den Bürger oder für Gerichte – bindend. Da die Verwaltung nach Art. 3 GG verpflichtet ist, gleiche Sachverhalt gleich zu behandeln, kann sich der Stpfl. aber zu seinen Gunsten auf eine Verwaltungsvorschrift berufen, falls diese vom geltenden Recht abweicht und für ihn vorteilhaft ist (sog. Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung).


--> In der Bilanzsteuerrechtsklausur sollten bzw. müssen die entsprechenden Richtlinienstellen bzw. Erlasse dennoch mitzitiert werden!

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