Die im Handelrecht getroffenen Regelungen berücksichtigen die besonderen Interessen der beteiligten Parteien im Wirtschaftsverkehr und die Bedürfnisse des Handels. Hierzu zählen insbesondere:
- Selbstverantwortlichkeit – Ein Kaufmann muss die Chancen und Risiken im Handelsverkehr selbst abschätzen. Er bedarf wegen seines Wissens und seiner Erfahrung nicht des gleiches Schutzes wie ein normaler Bürger.
- Einfachheit und Schnelligkeit – Aus dem Handelsrecht ergeben sich Vorschriften, die eine schnelle und einfache Abwicklung von Verträgen gewährleisten sollen. So wird etwa nach § 350 HGB in bestimmten Fällen auf die Schriftform verzichtet.
- Verkehrs- und Vertrauensschutz – Weiteres Kennzeichnungsmerkmal des Handelsrechts ist ein erhöhter Verkehrs- und Vertrauensschutz, der auch wegen der zuvor Genannten Prinzipien notwendig ist. Hierzu zählt vor allem die Publizität des Handelsregisters.