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Einführung Learncard 554655495


Question

KK 1 - Bilanz – Begriff und Aufstellungspflicht //


Was ist eine Bilanz und wer ist verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen?

Answer

Gem. § 242 (1) 1 HGB ist die Bilanz der das Verhältnis des Vermögens (= Aktiva) und der Schulden (= Passiva) darstellende Abschluss, den ein Kaufmann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufstellen muss.

  • Aus der Bilanz ergibt sich die Mittelverwendung (Aktivseite) und die Mittelherkunft (Passivseite). Der Begriff Bilanz stammt aus dem Italienischen (la biancia = Waage) und verdeutlicht, dass sich Aktiva und Passiva die Waage halten, also gleich groß sein müssen.
  • Verpflichtet zur Aufstellung einer Bilanz ist gem. § 242 (1) 1 HGB grds. jeder Kaufmann (Ausnahme: Einzelkaufleute i.S.d. § 241a HGB, § 242 (4) HGB).

Hinweis zum Inhalt der Bilanz:

In der Bilanz sind das Anlage- u. das Umlaufvermögen (AV u. UV), das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern, § 247 (1) HGB. Das AV u. UV werden auf der Aktivseite ausgewiesen, das Eigenkapital und die Schulden auf der Passivseite. Rechnungsabgrenzungsposten können sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite vorkommen. Siehe § 266 (2) u. (3) HGB.

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