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Einführung Learncard 554655503


Question

KK 9 - Aufstellung des Jahresabschlusses unter Beachtung der §§ 243–245 HGB //


Was ist nach §§ 243–245 HGB bei der Aufstellung des Jahresabschlusses (= Bilanz u. GuV) zu beachten?

Answer

Der Jahresabschluss

  • ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, § 243 (1) HGB.
  • muss klar und übersichtlich sein, § 243 (2) HGB (Prinzip der Klarheit).
  • ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen, § 243 (3) HGB.
  • ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen, § 244 HGB.
  • ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen; sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen, § 245 HGB.

Hinweis:

Die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften sind auf die Eröffnungsbilanz entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen, § 242 (1) 2 HGB.

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