KK 4 - In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb //
Gem. § 1 (1) HGB ist Kaufmann i.S.d. HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt (sog. Istkaufmann). Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, § 1 (2) HGB.
Ob ein Unternehmen einen solchen Geschäftsbetrieb erfordert oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Welche Kriterien sind dabei zu beachten?