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Einführung Learncard 899239212


Question

KK 6 - Bilanzierungspflicht bei Einzelkaufleuten //


Ist ein Einzelkaufmann immer bilanzierungspflichtig?

Answer

Grds. ist ein Kaufmann nach § 242 (1) 1 HGB bilanzierungspflichtig.

Bei Einzelkaufleuten (also Einzelunternehmen, welche die Kaufmannseigenschaft erfüllen) ist aber § 242 (4) 1 HGB zu beachten. Danach ist § 242 (1) 1 HGB bei Einzelkaufleuten i.S.d. § 241a HGB nicht anzuwenden.

Einzelkaufleute i.S.d. § 241a S. 1 HGB sind solche, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren

  • Umsatzerlöse i.H.v. höchstens 600.000 EUR

ODER

  • einen Jahresüberschuss i.H.v. höchstens 60.000 EUR

aufweisen.

--> Wird einer der o.g. Werte überschritten, sind Einzelkaufleute stets bilanzierungspflichtig. Werden beide Werte dagegen nicht überschritten, liegt keine Bilanzierungspflicht vor (im Falle der Neugründung gilt dies schon dann, wenn die o.g. genannten Werte am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden, § 241a S. 2 HGB).

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