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Einführung Learncard 899239213


Question

KK 7 - Kaufmann – Beginn des Handelsgewerbes //


Was hat ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes zu veranlassen?

Answer

Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes ein Inventar aufzustellen (= "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben"), § 240 (1) HGB.

Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen (auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen), § 242 (1) HGB.

Hinweis:

Als Eröffnungsbilanz wird nicht nur die Bilanz, die ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes aufzustellen hat, bezeichnet, sondern auch die Bilanz, deren Wertansätze wegen des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen muss, § 252 (1) Nr. 1 HGB.

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