Das Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder eingelegt worden sind und nach ihrer Art und konkreten Verwendung geeignet sind, einen betrieblichen Nutzen zu erbringen.
Unterschieden wird zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen:
- Zum notwendigen Betriebsvermögen gehört ein Wirtschaftsgut, wenn und soweit es unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke genutzt wird und objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt ist.
- Zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört ein Wirtschaftsgut, wenn es objektiv geeignet und erkennbar subjektiv dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern.