Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
- Eine Wohnung sind alle Räumlichkeiten, die zum Wohnen bestimmt und geeignet sind
- Ein Steuerpflichtiger hat eine Wohnung inne, wenn er nach seinem eigenen Belieben über sie verfügen kann.
- Die Umstände, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und benutzt wird, werden nach objektiven Maßstäben beurteilt.