- Beteiligung an einer (Personen-)Gesellschaft
- Tragen von Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative
- Gewerbliche Tätigkeit der Gesellschaft
Mitunternehmerrisiko trägt, wer sowohl an Gewinn und Verlust als auch den stillen Reserven der Gesellschaft beteiligt ist.
Mit Mitunternehmerinitiative handelt, wer an unternehmerischen Entscheidungen teilnimmt, insbesondere durch Stimmrechte oder Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis.
Beachte: Der Begriff des Mitunternehmers ist ein Typusbegriff! Es müssen also nicht alle Merkmale gleichermaßen ausgeprägt vorliegen. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse.