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Einkommen-/Unternehmensteuerrecht Learncard 552961676


Question

Nennen und erläutern Sie die beiden Problemfälle im Rahmen der Mitunternehmerschaft.

Answer

(Atypisch) Stille Gesellschaft

Ein stiller Gesellschafter nach den §§ 230ff. HGB ist kein Mitunternehmer. Erhält er aber weitere Rechte, zum Beispiel Stimmrechte, handelt es sich um eine atypisch stille Gesellschaft und der stille Gesellschafter wird zum Mitunternehmer.

Verdeckte Mitunternehmerstellung

Auch wenn der Steuerpflichtige kein Gesellschafter ist, kann er zum Mitunternehmer werden, wenn er so enge Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft unterhält, die zu einem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen führen.

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