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Einkommensteuer Learncard 3247107


Question

Aus welchen Vorschriften kann sich die unbeschränkte Steuerpflicht ergeben?

Answer

Die unbeschränkte Steuerpflicht kann sich aus folgenden Vorschriften ergeben:


  • Zunächst nach § 1 Abs. 1 EStG für natürliche Personen, die einen Wohnsitz i.S.d. § 8 AO oder einen gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. § 9 AO im Inland haben.
  • Nach § 1 Abs. 2 EStG hinsichtlich der sog. erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige, die Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, also z.B. für Botschafter oder deutsche Auslandsbeamte inkl. deren zum Haushalt gehörenden Personen.
  • Weiterhin kann sich gem. § 1 Abs. 3 EStG die unbeschränkte Steuerpflicht auch auf Antrag bei Personen ergeben, die keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, jedoch inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielen.
  • Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Einkünfte zu mindestens 90% der deutschen ESt unterliegen oder dass die ausländischen Einkünfte weniger als die Höhe des Grundfreibetrags betragen.
  • Die sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht ergibt sich aus § 1a EStG.
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