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Einkommensteuer Learncard 3247112


Question

Erläutern Sie den Begriff der erweiterten unbeschränkten ESt-Pflicht.

Answer

Nach § 1 Abs. 2 EStG, der sog. erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht, wird eine Regelung für deutsche Auslandsbeamte getroffen.
Deutsche Staatsangehörige, die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und hierfür Lohn aus einer öffentlichen Kasse beziehen und in dem Staat, in dem sie gerade leben, nur zu einer der beschränkten Steuerpflicht entsprechenden Steuer herangezogen werden, unterliegen nach § 1 Abs. 2 EStG der sog. erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht.
Darunter fallen z.B. aktive Staatsbedienstete mit diplomatischem oder konsularischem Status aber auch Lehrer, die gerade im Ausland unterrichten oder im Ausland leben und ihre Pensionen bekommen. Auch bei Soldaten der Bundeswehr kann an § 1 Abs. 2 EStG zu denken sein.
Nicht zum Kreis der erweitert unbeschränkt Stpfl. gehören deutsche Staatsangehörige, die beispielsweise für das Goethe-Institut im Ausland arbeiten und dort auch ihren Wohnsitz haben. Das Goethe-Institut ist nämlich keine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, sondern eine juristische Person des privaten Rechts (BFH vom 22.02.2006, BStBl II 2007, 106).

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