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Können bei Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich nachgewiesene Werbungskosten geltend gemacht werden?
Nein, der Werbungskostenabzug ist durch § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG ausgeschlossen. Zur Abgeltung der Werbungskosten können nur 801 € / 1.602 € als Sparer-Pauschbetrag geltend gemacht werden.