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Wie berechnet sich der Versorgungsfreibetrag? Erstellen Sie ein entsprechendes Schema.
Versorgungsbezüge aus dem ersten vollen Monat x Prozentsatz aus dem Jahr des Versorgungsbeginns, höchstens den jeweiligen Höchstbetrag aus dem Jahr des Versorgungsbeginn.§ 19 Abs. 2 Satz 4 und Satz 3 EStG