Prokura im Außenverhältnis:
Vertragliche Einschränkungen haben keine Gültigkeit für Dritte (außer diese wissen davon, z.B. Bank, Lieferant).
Prokura im Innenverhältnis:
Vertragliche Einschränkungen möglich, Prokurist kann bei Verletzung zum Schadenersatz herangezogen werden