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Was versteht man unter Wettbewerbsverbot?
ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter darf er kein gleichartiges Handelsgewerbe führen
der Gesellschafter darf nicht am Markt teilnehmen
der Gesellschafter ist aus dem Wettbewerb ausgeschlossen
ohne Einverständnis der anderen Gesellschafter darf er keinen Wettbewerbsverbot erteilen