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Elterliche Sorge I Learncard 2882914643


Question

Welche Aufgaben des Familiengerichts bestehen im Hinblick auf das Umgangsrecht der Eltern?

Answer

Können sich Eltern über Fragen des Umgangsrechts nicht einigen, kann das Familiengericht:


a) gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 1 über den Umfang und die Ausübung des Umgangsrechts entscheiden;


b) eine Umgangspflegschaft gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 3 oder begleiteten Umgang nach § 1684 Abs. 4 Satz 3 anordnen; oder


c) gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 1 das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes geboten ist und wenn andere Möglichkeiten der Beschränkung oder Regelung des Umgangsrechts nicht möglich oder nicht ausreichend sind.


>> GK-FamR 7.4

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