Als nachhaltig wird eine Tätigkeit nach den EStH beschrieben, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist.
Obwohl der tatsächlichen Wiederholung eine hohe Bedeutung zukommt, ist das Merkmal der Nachhaltigkeit bereits erfüllt, wenn die Handlung nur einmal ausgeübt wird, jedoch eine erkennbare Wiederholungsabsicht vorlag.